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Mitteilungen aus der KGR Sitzung vom 16. Mai 2024

Mitteilungen aus der KGR Sitzung vom 16. Mai 2024

Am 16. Mai 2024 traf sich der Kirchengemeinderat der Stephanuskirche zu seiner fünften Sitzung des Jahres 2024 im Dietrich-Bonhoeffer-Zimmer des Gemeindezentrums “unter der Kirche”.

In der “aktuellen Runde” wurde der Konfirmationsgottesdienst am 12. Mai 2024 in der Stephanuskirche als “Runde Sache” wahrgenommen, auch war der Gottesdienst sehr gut besucht. Ebenso wurde die Gemeindeversammlung vom 19. April 2024 (siehe Berichterstattung) nochmals gemeinsam reflektiert. Die Diskussion mit den anwesenden Gemeindegliedern wurde als konstruktiv, wertschätzend und unterstützend wahrgenommen.

Deshalb hat der Kirchengemeinderat anschließend einen historischen Beschluss gefasst zur Auflösung und Umbenennung des Pfarramt im Rahmen der Fusion zur “Evangelischen Kirchengemeinde Weilimdorf” zum 1. Januar 2025. Mit Beginn des neuen Jahres und bis zur Wahl des neuen Kirchengemeinderates der fusionierten Gemeinden (Stephanusgemeinde, Oswald-Wolfbusch-Gemeinde und Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde) bilden die derzeit gewählten Kirchengemeinderäte eine sogenannte ortskirchliche Verwaltung. Die Kirchengemeinden beantragen zudem beim Oberkirchenrat, dass die Zahl der gewählten Mitglieder des Kirchengemeinderats der Evangelischen Kirchengemeinde Weilimdorf zur Kirchengemeinderatswahl 2025, in Abweichung von den Richtzahlen nach Nr. 14 AVO zur Kirchengemeindeordnung, von 12 auf 18 erhöht wird. Die Geschäftsführung der neuen “Evangelischen Kirchengemeinde Weilimdorf” wird von der Pfarrstelle Oswaldkirche (bislang “Oswald-Wolfbusch I) übernommen. Das Pfarramt der “Evangelischen Kirchengemeinde Stephanus I” wird zum Januar 2025 umbenannt in das “Evangelische Pfarramt Stephanuskirche”.

Des weiteren hat der Kirchengemeinderat beschlossen, den Gehweg vor den Pfarrämtern im überdachten Bereich zu sanieren, da sich hier diverse Platten gehoben bzw. gesenkt haben. Mit der Sanierung wird eine mögliche Unfall- und Stolpergefahr beseitigt.

Ebenso gab das Gremium grünes Licht für den Einbau ein barrierefreien Sanitäranlage im Vorraum der Stephanuskirche. Die Umsetzung erfolgt entsprechend der Norm für “Behindertengerechte Toiletten”. Es wird zudem ein WC+ Waschbecken installiert. Und eine weitere Baumaßnahme wurde verabschiedet: Das Außengelände des Kindergarten wird auf Beschluss des Kirchengemeinderat einen Sichtschutz erhalten.

Weitere Inhalte der Sitzung können auf Anfrage jederzeit im Protokoll der öffentlichen Sitzung im Gemeindebüro eingesehen werden.