Am 18. April 2024 traf sich der Kirchengemeinderat der Stephanuskirche zu seiner vierten Sitzung des Jahres 2024 im Dietrich-Bonhoeffer-Zimmer des Gemeindezentrums.
An diesem Abend wurden im Gremium die letzten Vorbereitungen für die Gemeindeversammlung am Folgetag besprochen (siehe Bericht auf unserer Webseite HIER).
Beschlossen wurde – in Anlehnung an den bereits erfolgten Beschluss des Gesamtkirchengemeinderates – auch in der Stephanusgemeinde bei Anstellungen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis spätestens zum Ende der Probezeit vom Arbeitnehmer vorzuliegen hat. Ansonsten muss von einer weiteren Anstellung abgesehen werden und es erfolgt eine Kündigung innerhalb der Probezeit. Bis das Führungszeugnis vorliegt, muss der/die Arbeitnehmer/in eine eidesstattliche Versicherung (Selbstauskunft) erteilen, dass kein Eintrag oder Verfahren gegen ihn/sie vorliegt. Ebenso wird nun überlegt, dass ehrenamtlich tätige Personen, die in der Gemeinde verantwortliche Rollen innehaben (Gruppenleitungen) oder in ihrer Aufgabe Kontakt zu Kindern, Behinderten oder pflegebedürftigen Personen haben, ebenso aufgefordert, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Die Kosten hierfür würde dann die Kirchengemeinde übernehmen. Beschlossen werden soll dies in der Mai-Sitzung des Gremiums.
Einstimmig befürwortet der Kirchengemeinderat, dass die Stephanusgemeinde der Aktion “Gute Fee” in Stuttgart beitritt und dies mit Aufklebern öffentlich macht.
Das Sommerfest der Stephanusgemeinde wird am 7. Juli 2024 mit einem Graswurzelgottesdienst auf der Kirchwiese gefeiert, an dem der Kindergarten und der Chor KlangArt mitwirken. Im Anschluss wird eine Bewirtung und für die Kinder eine Hüpfburg angeboten.
Weitere Inhalte der Sitzung können auf Anfrage jederzeit im Protokoll der öffentlichen Sitzung im Gemeindebüro eingesehen werden.