Am 23. September 2021 traf sich der Kirchengemeinderat der Stephanusgemeinde das erste mal nach den Sommerferien.
In der “aktuellen Viertelstunde” gab es zunächst einen Rückblick auf die erfolgreichen Impf-Aktionen im Gemeindehaus unserer Gemeinde. Der Kirchengemeinderat bedauert sehr, dass die Aktionen nun auslaufen und keine Fortsetzung finden. Erfreut zeigte sich das Gremium, dass beim Mitarbeiter-Sonntag dem Gottesdienst rund 60 Besucher beiwohnten, 50 das Angebot des gemeinsamen Essens beiwohnten und 35 dem “Konzertle” abschließend lauschten. Die Stimmung war gut, die Band traf auf Zuspruch – der KGR spricht seinen Dank an die Organisation aus. Der Einschulungsgottesdienst fand coronabedingt nicht in Stephanus sondern im Waldheim statt und war ein Angebot für die Gesamtgemeinde, zu der auch ca. 150 Besucher kamen. Die Erstklässler waren „voll dabei“, aufgrund der positiven Resonanz besteht jetzt der Gedanke, dies künftig regelmäßig so zu machen.
Entsprechend der Aktualisierung der Corona-Verordnung im September 2021 ist die Nutzung der Räume in Stephanus für Gottesdiensten, Veranstaltungen und Gruppenangebote relativ einfach: Abstand halten, Maske tragen, Desinfektion, regelmäßig lüften. Bei öffentlichen Veranstaltungen der Gruppen und Kreise in geschlossenen Räumen gilt die 3-G-Regelung (Gottesdienste sind von 3-G ausgenommen). Rein private Veranstaltungen unterliegen aktuell keinen Regelungen, so dass bis auf weiteres die Räume wieder von Privatpersonen angemietet werden können.
Da die Jugendräume keine Fenster haben, besteht derzeit keine Nutzungsmöglichkeit dieser wegen mangelnder Lüftungsmöglichkeit. Noch im November wird daher der Bauausschuss zusammenkommen und Möglichkeiten wie z.B. Filtersystem und andere Ideen prüfen/besprechen, um die Räume wieder nutzbar zu machen.
Für die neunte Orgelnacht in Stephanus am 23. September 2022 wurde vom Organisationsteam ein neues Thema vorgeschlagen, was nun weiter verfolgt wird – und baldmöglichst bekannt gegeben wird.
Weitere Inhalte der Sitzung können auf Anfrage jederzeit im Protokoll der öffentlichen Sitzung im Gemeindebüro eingesehen werden.