Am Freitag, 19. April 2024 lud die evangelische Stephanuskirchengemeinde pünktlich um 19.04 Uhr zur Gemeindeversammlung ein, in der das Projekt der Fusion der bisher drei Kirchengemeinden innerhalb der Gesamtkirchengemeinde Weilimdorf zum 1. Januar 2025 vorgestellt und erläutert wurde.
Pfarrerin Christina Beck, der KGR Vorsitzende Heiner Scholz und Fusions-Steuerungsgruppen-Mitglied Hans-Martin Goede erläuterten den anwesenden Gemeindegliedern die Gründe bzw. Rahmenbedingungen, Voraussetzungen, bereits durchgeführte Schritte – und das weitere Vorgehen für die angestrebte Fusion.
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg wird immer kleiner, ebenso auch die Gemeinden Stephanus, Oswald-Wolfbusch und Dietrich-Bonhoeffer in Weilimdorf. Der Dekanatsbezirk Zuffenhausen in Stuttgart, dem Weilimdorf angehört, hat sogar mit dem prozentual stärksten Gemeindegliederrückgang in Württemberg zu kämpfen. Deshalb wird kirchliches Gemeindeleben zukünftig noch stärker gemeinsam „regio-lokal“ zu denken sein, also über bisherige Gemeindegrenzen hinaus. Auch die Landeskirche schrumpft und modernisiert sich – so gibt es bald keine Kirchenpflege® mehr, sonder nur noch sogenannte “ERV” (Evangelische Regional-Verwaltungen), in Weilimdorf wird dies zum 1. Januar 2025 bereits eingeführt, die Umsetzung läuft bereits seit 1. April 2024. Der “Pfarrplan 2030” der Landeskirche sieht für Weilimdorf nur noch 2,5 Pfarrstellen im Stadtbezirk vor. Und dennoch soll jedes Gemeindeglied weiterhin gut mit einer zuständigen Pfarrerin oder einem zuständigen Pfarrer versorgt sein.
In Weilimdorf begann der Fusionsprozess bereits im Sommer 2022 mit der Initiierung eines Beratungsprozesses mit dem Angebot der “Vernetzten Beratung” der Landeskirche durch die Gesamtkirchengemeinde. Im Juli 2023 begann der Beratungsprozess im Hinblick auf die kirchlichen Strukturen in Weilimdorf durch Bildung der sogenannten “Steuerungsgruppe”, die sich aus den Gesamt-KGR-Vorsitzenden, geschäftsführenden Pfarrern/-innen und weiteren KGR-Mitgliedern zusammensetzt. In enger Abstimmung mit den KGR-Gremien der drei Gemeinden und der “Vernetzten Beratung” entstand Anfang 2024 der Wunsch nach einer neuen gemeinsamen Struktur mit neuer Ortssatzung, an deren Ende zum 1. Januar 2025 die Fusion der drei Kirchengemeinden innerhalb der Gesamtkirchengemeinde Weilimdorf zur “Evangelischen Kirchengemeinde Weilimdorf” stehen soll.
Gemäß neuer vorgesehener Ortssatzung wird es daher ab dem kommenden Jahr nur noch eine gemeinsame Kirchengemeinde geben mit einem gemeinsamen Kirchengemeinderat, drei Parochieausschüsse behandeln dann zukünftig die besonderen Belange vor Ort in den bisherigen Teilgemeinden. Des weiteren wird es beschließende Fachausschüsse geben (wie einen Verwaltungs-, Bau- und Waldheim-Ausschuss), sowie weitere noch festzulegende beratende Ausschüsse. Zudem wird es einen gemeinsamen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt geben, die Gebäude der drei Teilgemeinden gehen in das Eigentum der fusionierten Kirchengemeinde über, sind also zukünftig gemeinsame Gebäude.
Bei den Gottesdiensten wird sich vorerst nichts ändern: Alle evang. Gottesdienste in Weilimdorf sind künftig gemeinsame Gottesdienste der einen Kirchengemeinde, unabhängig vom Ort. Alle heute existierenden Gruppen und Angebote werden durch die Fusion nicht direkt berührt, gelten jedoch fortan als gemeinsame Angebote. Örtliche Profile oder Besonderheiten werden in der fusionierten Kirchengemeinde weiter gepflegt und bereichern das gemeinsame Ganze.
Alle Pfarrer/-innen in Weilimdorf sind fortan Pfarrer/-innen in der gemeinsamen Kirchengemeinde. Pfarrerinnen und Pfarrer in Weilimdorf bleiben zunächst ihren bisherigen Pfarrstellen und Parochien (Seelsorgebezirken) zugeordnet, lediglich die Aufgaben werden neu zugeordnet. Innerhalb einer Kirchengemeinde können (z. B. bei zukünftig weniger Pfarrstellen) Parochien leichter neu zugeschnitten werden und die pfarramtlichen Aufgaben lassen sich besser aufteilen – auch mit künftig weniger Pfarrer/-innen.
Im Mai 2024 fassen der Gesamtkirchengemeinderat und die einzelnen Kirchengemeinderäte die notwendigen Beschlüsse, um spätestens zum 30. Juni 2024 die notwendigen Unterlagen zur Fusion beim Oberkirchenrat (OKR) einreichen zu können, dessen Genehmigung zum Herbst 2024 erwartet wird. Viele Formalia und Details werden bis 2025 geklärt und in die Wege geleitet. Für die Kirchenwahl im Dezember 2025 gelten die dann in der Ortssatzung festgelegten Wahlbezirke nach bisherigen Gemeindegebieten.
Vorgestellt wurde an diesem Abend auch die geplante neue Präambel der neuen Ortssatzung:
Die evangelischen Kirchengemeinden Dietrich-Bonhoeffer, Oswald-Wolfbusch und Stephanus fusionieren zum 1. Januar 2025 zur Evangelischen Kirchengemeinde Weilimdorf.
In vielfältigen bereits gewachsenen und neu zu entwickelnden Angeboten möchten wir auf ansprechende Weise die Botschaft von der Liebe Gottes in Wort und Tat unter die Menschen bringen und uns dabei den Veränderungen und Herausforderungen unserer Zeit stellen.
In gegenseitiger Wertschätzung lassen wir uns von dem biblischen Wort leiten:
„Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe“ (1. Kor 16,14).
Im Anschluss an die Vorstellung der Fusionspläne standen Beck, Scholz und Goede den Gemeindegliedern für Fragen zur Verfügung. Mit einem Schmunzeln konnte letztlich “pünktlich” um 20.24 Uhr die Gemeindeversammlung beendet werden.
Text/Fotos: Hans-Martin Goede