Am 18. Oktober 2018 stellte der Kirchengemeinderat der Stephanusgemeinde seine Tagesordnungspunkte und den Programmentwurf für das gemeinsame Wochenende vom 2. bis 4. November 2018 in Tieringen zusammen. So sollen insbesondere “die Herrenberger Beschlüsse” aus 2017 nochmals rückblickend betrachtet und an einer Weiterentwicklung der Ideen aus dem Vorjahr gearbeitet werden.
Zudem hat der Kirchengemeinderat seine Sitzungstermine für das Jahr 2019 festgelegt. Es sind der
- 17. Januar
- 31. Januar (Gesamkirchengemeinderat)
- 14. Februar
- 22. bis 24. März (Klausurwochenende)
- 28. März
- 11. April
- 16. Mai
- 28. Mai (gemeinsame Sitzung mit der kath. Salvatorgemeinde)
- 27. Juni
- 18. Juli
- 19. September
- 26. September (Gesamkirchengemeinderat)
- 24. Oktober
- 21. November
- 12. Dezember (alter und neuer Kirchengemeinderat)
Des weiteren wurde der Stephanus-Basar (17./18. November 2018) mit seinem Programm besprochen, der Nettoerlös des Wochenendes je zur Hälfte für die Erneuerung der Tische und Stühle im Dietrich-Bonhoeffer-Zimmer sowie ein Schulprojekt in Afrika (es wird beim Basar vorgestellt) zu verwenden.
Da in 2018 alle Weihnachtsfeiertage auf Wochentage fallen, finden in diesem Jahr zwischen Weihnachten und Silvester viele Gottesdienste in der Gemeinde statt. Daher beschloss der Kirchengemeinderat einstimmig, am 30. Dezember 2018 keinen Gottesdienst in der Stephanuskirche anzubieten, sondern nach Oswald (09.30 Uhr), Wolfbusch (11 Uhr) und Dietrich-Bonhoeffer (19 Uhr) einzuladen. Höhepunkt zum neuen Jahr 2019 ist in Stephanus der traditionelle Neujahrsempfang an DreiKönig, 6. Januar.
Im Februar 2019 soll in Stephanus eine Gottesdienstreihe zu den 10 Geboten mit verschiedenen Referenten/Referentinnen und verschiedenen Formen stattfinden. Es wird hierzu ein Programm erstellt und der Gemeinde umfassend angeboten.
Kirchenpfleger Robin Meissner berichtete in dieser Sitzung über den Rechnungsabschluss 2017, den der KGR nach einer Aussprache bei 11 Ja-Stimmen und einer Enthaltung beschließt.
Weitere Inhalte der Sitzung können jederzeit auf Anfrage im Protokoll der öffentlichen Sitzung im Gemeindebüro eingesehen werden.